WAS GIBTS NEUES?
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Anmeldung zur HFP: Übergangsfrist läuft ab
Am 21. November 2018 läuft die erste Übergangsfrist ab. Spätestens an diesem Datum müssen sich folgende Therapeutinnen und Therapeuten angemeldet haben:
- Therapeuten mit 10 Jahren oder mehr Berufserfahrung
Die 10 Jahre müssen spätestens am 21. November 2018 erfüllt sein. Der Nachweis muss über eine der Varianten in Artikel 5 des Reglements Übergangsbestimmungen erfolgen. Gleichzeitig muss der Nachweis erbracht werden, dass man in diesen 10 Jahren bei einer der in Artikel 6 aufgeführten Organisationen (z.B. TCM Fachverband Schweiz) seine Weiterbildungen nachgewiesen hat.
Wer sich nach dem 21. November 2018 zur HFP anmeldet, muss in jedem Fall alle vier Prüfungsteile bestehen, ungeachtet der Anzahl Jahre Berufserfahrung. - TherapeutInnen, welche den manuellen Schwerpunkt nur mit Akupunktur oder nur mit Tuina absolvieren (evtl. in Kombination mit Chinesischer Arzneitherapie)
Wer die HFP nur mit Akupunktur oder nur mit Tuina absolvieren möchte (evtl. in Kombination mit Herbalistik), muss sich spätestens am 21. November 2018 anmelden. Wer sich nach dem 21. November 2018 anmeldet, muss den manuellen Schwerpunkt mit Akupunktur und Tuina abschliessen.